Initiierung
Ende der Laufzeit
Maßnahmen der Bundesregierung
- Oktober 2015: Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser des BMVI
- Oktober 2016: Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft des BMBF
- Dezember 2016: Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz
- Anfang 2019: Initiierung DigitalPakt Schule
- März 2019: Änderung des Grundgesetzes
- Mai 2019: Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
- April 2020: Sofortprogramm Endgeräte in Höhe von 500 Mio €
- November 2020: Sofortprogramm Hilfe zur Administration in Höhe von 500 Mio €
- Januar 2021: Sofortprogramm „Leihgeräte für Lehrer“ in Höhe von 500 Mio €
Im Rahmen des DigitalPakts soll die Einrichtung einer IT-Grundinfrastruktur ermöglicht werden. Die Fördergelder werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Der DigitalPakt Schulen ermöglicht erstmalig eine gemeinsame Initiative der Bundesregierung und der Bundesländer.
Involvierte Akteure und Aufgaben
1. Bundesländer
- Erarbeiten eine Förderrichtlinie, legen die Zeiträume für die Beantragung und die formalen Rahmen fest, stimmen das mit dem Bund ab
- Erstellen die Bewertungsmatrizen
- Entscheidung über die Anträge (Prüfung und Bewilligungen)
- Berichtslegung über die Verwendung der Fördermittel an das BMBF
- Entscheidung/Initiierung von Schul-Cloud-Systemen
2. Öffentliche Schulträger und private Schulträger
- Erstellen Konzepte für verschiedene Schultypen/-formen
- Initiierung der Digitalisierungsprozesse in den Schulen: Medienentwicklungsplan (MEP¹), Digitalstrategie
- Entwicklung von zentralen Schul-Cloud-Systemen
- Beantragung der finanziellen Mittel entsprechend der Förderrichtlinien der Länder
¹Ein Medienentwicklungsplan (MEP) ist die zukunftsweisende Strategie einer Schule, die für alle Entwicklungsstufen den Einsatz digitaler Medien und Lehrmittel plant.
3. Schule (allgemeinbildend, weiterführend, berufsbildend)
- Erarbeitung einer Digitalstrategie, eines MEP und Planung einer zukunftsfähigen IT-Grundstruktur
- Beantragung der Finanzmittel beim Schulträger
- Personalentwicklungsplanung