Förderrichtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule (DigitalPakt-Richtlinie)
- Veröffentlichung: 17. September 2019
- In Kraft getreten am: 17. September 2019
Antragstellung
- Antragsannehmende Stelle ist das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) mit der Landeskoordinierungsstelle für den DigitalPakt Schule (Landesinitiative für nachhaltige digitale Infrastrukturen für Unterricht und Schule – LINDIUS).
- Antragsbearbeitende Stelle und Bewilligungsbehörde: Landesverwaltungsamt (LVwA)
- Für die Antragstellung stellt das LVWA Informationen, Formblätter und weitere Unterlagen zur Verfügung.
- Antragsstellung (durch Schulträger) bis 30. Juni 2021
- Kernbestandteile: Soll-Planung mit angestrebten Strukturverbesserungen, technisch-pädagogisches Einsatzkonzept, Kostenschätzung
- Hinweise zum Verfahrensablauf: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule
- Leitlinien zur IT-Ausstattungen Schulen
- Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts
- Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Grund- und Sekundarschulen Sachsen-Anhalts