Förderrichtlinie
Förderrichtlinie „Bekanntmachung Umsetzung DigitalPakt Maßnahmen in der Freien und Hansestadt Hamburg“ der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
- Veröffentlichung: 20. Mai 2019
- In Kraft getreten am: 20. Mai 2019
Antragstellung
- Zeitraum bis 15.04.2024
- Prüfung, Bewilligung und Bescheidung der Fördermaßnahmen übernimmt das Referat V14 im Amt für Verwaltung der Behörde für Schule und Berufsbildung.
Für berufsbildende Schulen wird ein entsprechendes (Teil-) Projekt beim Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB) eingerichtet. - Die BSB fungiert für öffentliche Schulen gleichzeitig als Schulträger, daher sind gesonderte Anträge für diese Schulen nicht erforderlich.
- Schulen in freier Trägerschaft erhalten notwendige Formulare und eine Übersicht über weitere Anforderungen und geforderte Unterlagen nicht öffentlich über die BSB als Bewilligungsbehörde.
Sie unterliegen der Vertraulichkeit. - Die Antragstellung erfolgt dann über das Online-Portal des Landes.