Förderrichtlinie
  • Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
    • Veröffentlichung: 31. Juli 2019
    • In Kraft getreten am: 1. August 2019
Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über Die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Der Zugang erfolgt über das ILB-Kundenportal

  • Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können ab dem 1. September 2019 bis zum 30. September 2020 in begründeten Fällen und mit Zustimmung des MBJS bis zum 31. Dezember 2020 über die Online-Plattform der ILB eingereicht werden.
  • MEP: Der Medienentwicklungsplan als verbindlicher Bestandteil der Antragstellung zum DigitalPakt Schule 2019–2024 im Land Brandenburg: Leitfaden für Schulleitungen
Weiterführende Links