

Förderrichtlinie
Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024 des Hessischen Kultusministeriums (konkrete Förderung)
- Veröffentlichung: 19. November 2019
- In Kraft getreten am: 20. November 2019
- Einbettung der Förderung in das Programm „Digitale Schule Hessen“: Dazu wurde das „Gesetz zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an hessischen Schulen (Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz – HDigSchulG)“ beschlossen. Darin sind wesentliche Teile der Verwaltungsvereinbarung bereits in Landesrecht überführt.
- Hessen stockt den vorgesehenen Länderanteil von 10 % auf 25 % auf. Das Gesamtprogramm nennt sich „Digitale Schule Hessen“.
Antragstellung
- Die Anträge sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) einzureichen
- Die Maßnahmenanmeldungen sind der WIBank bis zum 31.12.2021 in schriftlicher und elektronischer Form zu übermitteln
- Antragsberechtigt sind Träger
- Medienbildungskonzept: Schritte zum Medienbildungskonzept. Bestandteile und Unterstützungsangebote
- Ausfüllhilfe zur Ausstattungsplanung und technisch-pädagogischem Einsatzkonzept
Weiterführende Links
- FAQ zum DigitalPakt Schule
Herausbegeben von der Wirtschafts-und Infrastrukturbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) und dem Hessischen Kultusministerium (HKM)
- Digitale Schule Hessen
- Das Landesprogramm Digitale Schule Hessen: Präsentation zur Informationsveranstaltung für die Schulträger, die einen Überblick über Details des Förderprogramms und Erfordernissen für die Antragsstellung bietet