Die neue Synopse des Kompetenzzentrums für Digitale Bildung erläutert und vergleicht erstmals die zwei vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ins Leben gerufenen Bundesförderprogramme für Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu- und Abluftventilatoren (Luftfilter) zur Sicherung des Schulbetriebs in der Covid-19 Pandemie.
Neben einer allgemeinen Einführung fokussiert sich diese Synopse auf die jeweils zutreffenden Konditionen und Antragsberechtigten, sowie die förderfähigen Verwendungszwecke. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auch auf die Beschaffungs- und Förderkriterien, sowie deren landesspezifische Umsetzungen gelegt.
Während im ersten Aufruf rund 500 Millionen Euro ausschließlich zur Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) befristet vorgesehen waren, ermöglichte die Novellierung im Juni 2021 außerdem die Förderung des Neueinbaus von stationären RLT-Anlagen sowie die Beschaffung und den Einbau stationärer Zuluft- und Abluftventilatoren. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde das Programm zwischenzeitlich um zusätzliche 714 Millionen Euro aufgestockt. Seit Mitte Juli 2021 unterstützt der Bund die Länder außerdem bei der Beschaffung von mobilen Luftfiltergeräten aus demselben Fördertopf mit insgesamt rund 200 Millionen Euro.
Neben diesem Überblick stellt die Synopse als erstmalig die beiden Bundesförderprogramme für RLT-Anlagen sowie die unterzeichneten Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Förderung mobiler Luftfiltergeräte vergleichend gegenüber. Auf diese Weise wird ein Überblick aus der Perspektive von Fördermittelnehmern über die Förderlandschaft hinsichtlich der Förderfähigkeit, den Voraussetzungen und Konditionen und ebenso ein zeitlicher Überblick über die laufenden bzw. abgeschlossenen Förderrunden gegeben. Abschließend finden Sie zudem noch eine tabellarische Aufarbeitung der jeweiligen Förderrichtlinien der Bundesländer sowie einen Beispielantrag, der aufzeigt welche Informationen zur Beantragung eingereicht werden müssen.