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Für eine erfolgreiche digitale Bildung sind die entsprechenden Arbeitsmittel die Basis für das alltägliche Lehren und Lernen. Dabei stellt sich vermehrt die Frage – wer ist für die Anschaffung eigentlich verantwortlich und welche Möglichkeiten gibt es bei einer herausfordernden finanziellen Ausgangslage?
Bis zum jetzigen Zeitpunkt wird im Rahmen des DigitalPakts primär die digitale Infrastruktur insgesamt angegangen und auch entsprechend gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Anschaffung von Tablets oder Laptops über diesen Weg ermöglicht werden. Für alle anderen Schulen ändert eine Zusatzvereinbarung der Bundesregierung die Finanzierungslage, die Mitte Juli 2020 bekannt gegeben wurde. Die zusätzliche Fördersumme von 500 Millionen Euro ermöglicht die Beschaffung digitaler Arbeitsgeräte.
Im Fokus des „Sofortausstattungsprogrammes“ steht die Ermöglichung eines digitalen Unterrichts von zu Hause aus und in der speziellen Situation (COVID19) mit dem Ziel einer möglichst schnellen Beschaffung. In diesem Programm ist eine Förderfähigkeit von mobilen Endgeräten wie Tablets, Notebooks oder Laptops vorgesehen. Smartphones und die Wartung der Geräte sind in der Förderung nicht inkludiert. Dagegen sind technische Hilfsmittel eingeschlossen, die zur Erstellung von Online-Lehrangeboten nötig sind sowie die Weiterbildung der Lehrkräfte in die daran geknüpften neuen Aktionsfelder, beispielsweise wenn eine relevante Software beherrscht werden muss. Ursache für das „Sofortausstattungsprogramm“ sind die sozialen Ungleichgewichte, durch welche es einigen Kindern nicht möglich ist aktiv am Distanzuntericht zu partizipieren. Eine digitale Lehre setzt zwingend die Verfügbarkeit technischer Geräte voraus, um die Unterrichtsziele letztendlich erreichen zu können und dem Entstehen von Lernrückständen vorzubeugen. Dieser Unterstützungsbedarf muss von den betroffenen Schulen begründet werden. Die Gesamtsumme der Förderung wird nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt und muss noch im Jahr 2020 über den zuständigen Schulträger oder eine alternative beauftragte Stelle in Anspruch genommen werden.
Unabhängig davon lassen sich im Wesentlichen zwei Formen der Finanzierung unterscheiden, auf welche wir nachfolgend eingehen möchten. An erster Stelle steht die Finanzierung über die Schule bzw. den Schulträger. In diesem Szenario ist die entsprechende Bildungseinrichtung sozusagen Eigentümer der Geräte. Die Vorteile bei dieser Herangehensweise liegen in einer identischen Ausstattung, der Möglichkeit eines einheitlichen Administrationsprozesses und der übergreifenden Verwaltung von Zugriffsrechten. Hierbei gilt es natürlich auch, Faktoren wie beispielsweise Lagerung der Geräte sowie den Ablauf des Ausleihvorgangs zu berücksichtigen und vorab zu spezifizieren. Ebenfalls sollten Nutzungsvereinbarungen mit klarer Formulierung von Pflichten und Rechten getroffen werden. Weiterhin besteht die Notwendigkeit einen Prozess hinsichtlich der Datenlöschung zu initiieren, da unterschiedliche Nutzer ein und dasselbe Gerät verwenden. Erschwerend kommt bei diesem Modell hinzu, dass eigene und umfängliche Erfahrungen mit den Arbeitsmitteln kaum möglich sind, da diese den Schülern nur für eine kurze Zeit, ausschließlich mit direktem Unterrichtsbezug, zur Verfügung stehen und die Endgeräte jeden Tag wieder abgegeben werden müssen. Ein Sonderfall im Rahmen der schulischen Finanzierung ist die Vereinbarung hinsichtlich einer monatlichen Ratenzahlung mit entsprechenden Laufzeiten, wobei nach Ablauf dieser das Gerät in den Besitz des entsprechenden Schülers übergeht. Es handelt sich sozusagen um ein monatliches Finanzierungs- bzw. Leasingmodell, wobei während der Laufzeit die Schule als Eigentümer ebenfalls die Verantwortung trägt.
Die zweite Möglichkeit beinhaltet die Anschaffung der Geräte über die Eltern oder die Lernenden selbst. Bei einem Anbieter des Vertrauens wird das Tablet oder der Laptop durch die Eltern erworben. Die entsprechende Schule oder der Schulträger legt dabei idealerweise technische Spezifikationen der Hardware fest und gibt vor, welche Applikationen oder Softwarelösungen zusätzlich angeschafft werden sollten. Dies gewährt ein Mindestmaß an Einheitlichkeit und ermöglicht den Lehrpersonen ein cloudunabhängiges Lehren und eine einfachere Administrierung. In einer Art Dienstleistungsangebot kann die Schule optional Wartungsarbeiten oder eben die entsprechende Einrichtung mit Applikationen etc. vornehmen, was wiederum durch eine identische Ausstattung begünstigt wird. In diesem Fall sind die Eltern bzw. die Lernenden die Eigentümer der Geräte. Auch hier ist es simultan zur schulischen Finanzierung unablässig sich über entsprechende Rechte, Nutzer-Authentifizierung und das Agieren im Schulnetzwerk zu verständigen. Damit zusammenhängend wird häufig auch der bekannte Ansatz ‚BYOD‘ diskutiert. Kurz gesagt: alle Lernenden bringen eigene bereits vorhandene Geräte von Zuhause mit. Häufige Probleme treten dabei aber in den Bereichen der Zugriffsrechte, der Administration, Wartung und Versicherung im Falle eines Schadens auf. Ursächlich dafür sind die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten, eine hohe Varianz an Herstellern und Arten von Endgeräten. Darüber hinaus kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Haushalt leistungsfähige Tablets oder Laptops besitzt, welche mit in die Schule gebracht werden können.
Als Schule oder Elternteil fragt man sich, welche Möglichkeiten es möglicherweise noch gibt. Eine Idee ist die Gründung eines Fördervereins. Das Hauptziel ist dabei insgesamt, die Schulentwicklung voranzubringen und damit einhergehend, auch Gelder für die Beschaffung zu organisieren. Partizipieren können sowohl lokale Firmen, ehemalige Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. Diesbezüglich können insbesondere Unterstützungsangebote von finanzschwächeren Familien im Fokus stehen. Bezüglich der Bildungsteilhabe und finanziellen Nachteilen bei Kindern kann ggf. auch staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dies gilt es, anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen, und bei entsprechender zuständiger Instanz in Klärung zu bringen.
Es gibt darüber hinaus auch weitere Maßnahmen durch Bund, Länder oder eben auch bundeslandspezifische Initiativen. Aus diesem Grund lohnt es sich, in der näheren Umgebung nach wichtigen Akteuren Ausschau zu halten, ausgiebig zu Netzwerken, und sich intensiv über lokale Möglichkeiten zu erkundigen. Viele Unternehmen sind bereit, auf Spendenbasis Unterstützung in Form der Bereitstellung von digitalen Endgeräten oder einzelne Softwareangebote anzubieten. Die Suche nach Sponsoren hat sich bereits in vielen Einzelfällen als erfolgreich herausgestellt. Die Vermittlung von passenden Ansprechpartnern kann möglicherweise auch über umliegende Medienzentren erfolgen. Auch eine Bewerbung als Modellschule kann in Betracht gezogen werden, wobei im Rahmen von Forschungsprojekten, Hochschulen oder Universitäten unter anderem einen Pool an technischen Hilfsmitteln zur Verfügung stellen. Positiv ist in dem Zusammenhang auch eine fundierte wissenschaftliche Begleitung innerhalb des jeweiligen Projektes.
Mit Kreativität, einem fundierten Plan und der nötigen Eigeninitiative lassen sich Wege identifizieren, um passende Unterstützung zu erhalten, und dadurch unterrichtsrelevante Werkzeuge zu beschaffen.
Kompetente Lösungsansätze liefern folgende Akteure:
- Freie Initiative „Das macht Schule“ (z.B.: Vermittlung gebrauchter Hardware von Unternehmen)
- Stifterverband „Digi-Lotsen“